Diagnose- und Förderklasse

Die DiFö ist ein kooperatives Unterrichtsangebot der Albert-Schweitzer Schule Herrenberg an der Grundschule Öschelbronn. Wir nehmen bis zu 12 Schülerinnen und Schüler auf. Unsere Schülerinnen und Schüler kommen aus den Orten Gäufelden, Jettingen, Mötzingen und Bondorf, in Ausnahmefällen auch aus der Herrenberger Kernstadt und den Ortsteilen Gültstein, Haslach, Kayh und Mönchberg. Fahrkinder werden mit dem Taxi befördert.

Aufgenommen werden sechsjährige, schulpflichtige Kinder, die im Sinne der Grundschule noch nicht schulreif sind. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein vorübergehender Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Eine Grund- und eine Förderschullehrerin bereiten die Kinder auf den Übergang in eine erste Klasse der Grundschule am Heimatort vor.

Wir schaffen Lernsituationen, die den Kindern individuelle Lernfortschritte, vielfältige und ganzheitliche Lernerfahrungen ermöglichen. Wir fördern Lernkompetenz, Sprache und soziales Miteinander.

Um die Kinder gut zu begleiten ist uns die enge Zusammenarbeit mit den Eltern wichtig. Auf Wunsch der Eltern nehmen wir auch Kontakt zu Ärzten, Logopäden, Ergotherapeuten u.a. auf.

Die pädagogische Betreuung durch eine Heilpädagogin am Nachmittag gehört mittlerweile auch zum Konzept der Diagnose- und Förderklasse.

 

Meldung und Aufnahme

 

  • Informationsgespräch von Erzieherin und Kooperationslehrerin mit den Erziehungsberechtigten

  • Antrag auf Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot beim Staatlichen Schulamt Böblingen durch die Erziehungsberechtigten, gemeinsam mit der zuständigen Kooperationslehrerin

  • Prüfung und Beauftragung durch das Staatliche Schulamt

  • Überprüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot: Wir lernen das Kind im Kindergarten kennen und orientieren uns über seinen Förderbedarf. Wichtig sind uns auch die Erfahrungen und Beobachtungen der Eltern und der Kindertagesstätte

  • Erstellung eines Gutachtens und weiteres Informationsgespräch mit den Erziehungsberechtigten

  • Übergabe des Gutachtens an das Staatliche Schulamt. Dort erfolgt die Prüfung und Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

  • Angebot: Umfassende Beratung der Erziehungsberechtigten

  • Bei Einverständnis der Erziehungsberechtigten: Schriftlicher Bescheid des Staatlichen Schulamtes mit Festlegung des Lernortes Diagnose- und Förderklasse

 

BEISPIELE:


  • Diagnose_Förderklasse1_IMG_20211027_115112
  • Diagnose_Förderklasse_2_IMG_20211027_115248-1