Schulsozialarbeit an der ASS

Seit September 2012 gibt es an der ASS Herrenberg das Angebot der Schulsozialarbeit. Die Schulsozialarbeit an der ASS Herrenberg ist ein kostenloses Angebot, finanziert durch die Stadt Herrenberg als Schulträger, den Landkreis Böblingen und das Land Baden-Württemberg. Anstellungsträger ist der Verein für Jugendhilfe im Landkreis Böblingen e.V.

 

Christine Altrichter

Christine Altrichter

0157 85594737
altrichter@vfj-bb.de
Threema 75YB4CRR

Das Büro befindet sich im Container auf dem Schulhof

Präsenzzeiten im Schuljahr 22/23

Montags bis mittwochs 8 – 15 Uhr
Donnerstags und freitags 8 – 13 Uhr

und nach Vereinbarung

 

 

 

Schulsozialarbeit ist....

  • eine präventive Form der Jugendhilfe
  • eine vertrauliche Anlaufstelle für SchülerInnen, Eltern und Lehrkräfte, die in Konflikt- und Problemsituationen pädagogische Hilfe und Unterstützung suchen
  • eine Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche

Zielgruppe

Schulsozialarbeit steht allen am Schulleben Beteiligten offen und bietet SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen Beratung und Unterstützung in Konflikt- und Problemsituationen an.

Ziele

  • Begleitung bei der Entwicklung
  • Förderung der persönlichen und sozialen Kompetenzen
  • Unterstützung bei einer gelingenden Lebensbewältigung

Grundprinzipien

  • Freiwilligkeit
  • Vertraulichkeit
  • Neutralität
  • Ressourcen- und Lösungsorientierung
  • Niederschwelligkeit
  • Ganzheitlichkeit

Arbeitsfelder und Methoden der Schulsozialarbeit

  • Beratung und Einzelfallhilfe, sowie Vermittlung
  • Sozialpädagogische Gruppenarbeit, Arbeit mit Klassen und Projekte mit Schulklassen
  • Offene Angebote
  • Inner- und außerschulische Kooperation und Vernetzung, sowie Gemeinwesenarbeit

Definition und rechtliche Grundlage

Schulsozialarbeit stellt ein sozialpädagogisches Angebot der Jugendhilfe in Kooperation mit der Schule dar. Ihr Ansatz ist dabei präventiv sowie bei Krisen intervenierend. Eine eigenständige rechtliche Grundlage gibt es bislang nicht, jedoch kann sie als ein spezifisches Angebot der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII sowie der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII zugeordnet werden, dabei ist § 1 SGB VIII die Grundlage.

Speck definiert Schulsozialarbeit beispielsweise als ein

„Angebot der Jugendhilfe …, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern, dazu beizutragen, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und LehrerInnen bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu beraten und zu unterstützen sowie zu einer schülerfreundlichen Umwelt beizutragen.“ (Speck 2006: 23)