Unterricht in der berufs- und praxisorientierten Oberstufe

In den Klassen 7-9 kommt für die Schüler/innen ein weiteres Unterrichtsfach im Stundenplan hinzu: Witschaft, Arbeit und Gesellschaft (WAG). Die Erhöhung des Anteils praktischen Lernens in realen Situationen soll die Handlungskompetenz der Schüler/innen ausweiten. Eine wichtige Rolle in der Oberstufenarbeit spielen auch der Aufbau zusätzlicher sozialer Kompetenzen, der Erwerb und die Ausweitung von Schlüsselqualifikationen, die verstärkte Übernahme von Eigenverantwortungund die Verbesserung und das Training der Selbsteinschätzung und Selbstständigkeit. Auf diesem Wege sollen die Schüler/innen Berufsreife erlangen und eine Orientierungsgrundlage für die Berufswahl erhalten. Folgende Lern- und Arbeitsfelder werden in der Oberstufe der Albert-Schweitzer-Schule im Rahmen des Unterrichtsfaches WAG berufsvorbereitend angeboten:

 

  • Küchenpraktikum (Klasse 7)
  • Betriebsbesichtigungen (Klasse 7 und 8)
  • 2 Wochenpraktika (Klasse 8)
  • Besuch der Fa. Daimler (Klasse 8)
  • Selbstbehauptungskurse (Klasse 8)
  • Durchführung des Schülerkiosks (Klasse 8)
  • Schülerfirmen (Klasse 7-9)
  • Herausgabe der Schülerzeitung Calypso (Klasse 8)
  • Computer-Trainingskurse in Kooperation mit der Kreissparkasse Böblingen (Klasse 8)
  • Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit (Klasse 8 und 9)
  • Betriebspraktischer Tag (Klasse 9)
  • Kooperation mit dem BVJ (Klasse 9)

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Die SMV der Albert-Schweitzer-Schule


Zu Beginn jeden Schuljahres werden in den Klassen 4 bis 9 pro Klasse zwei KlassensprecherInnen gewählt. Die Verbindungslehrerinnen werden immer auf zwei Jahre von den KlassensprecherInnen bestimmt.

Regelmäßig finden SMV-Sitzungen statt. Dort werden wichtige Dinge, die das Schulleben betreffen, besprochen. Zum Beispiel das Abholen der Klassen durch die KlassenlehrerInnen nach der großen Pause oder die Anschaffung von neuen Fußbällen für den Schulhof. Außerdem plant die SMV jedes Jahr einige Aktionen wie z.B. das Fußballturnier für die Mittel- und Oberstufe, den Bewegungsparcours für die Unterstufe, einen Kinonachmittag usw.

Für alle KlassensprecherInnen findet einmal pro Schuljahr ein SMV-Tag statt, bei dem sie sich besser kennenlernen und sich für Themen, die das Schulleben betreffen, engagieren.

Die SMV organisiert auch Schulversammlungen bei denen alle SchülerInnen und LehrerInnen teilnehmen und wichtige Informationen, Themen, Fragen besprochen werden. Am Schuljahresende zeigt die SMV an diesen Schulversammlungen, rückblickend für das ganze Schuljahr, Bilder aus allen Klassen.
 


  • SMV2019_1
  • SMV2019_2
  • SMV2019_3

Schul- und Hausordnung ASS Herrenberg

 

Grundregel:

In unserer Albert-Schweitzer-Schule kommen viele unterschiedliche Menschen zusammen. Wir begegnen uns mit Respekt, freundlich, höflich und rücksichtsvoll. Damit sich alle wohl fühlen und gut zusammenarbeiten können, ist es notwendig, dass wir Vereinbarungen treffen und Regeln aufstellen.

 

Allgemeine Bestimmungen:

Schulbesuchspflicht:

Nach § 72 des Schulgesetzes erstreckt sich die Schulpflicht auf den regelmäßigen, pünktlichen Besuch des Unterrichts und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule. Dazu gehört die Mitarbeit der Schüler und Schülerinnen im Unterricht, die Erledigung der Hausaufgaben und die Einhaltung der Schulordnung. Verantwortlich für die Erfüllung der Schul- und Teilnahmepflicht sind die Eltern (§ 85).
Erziehungsberechtigte, die dieser Pflicht nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bestraft werden kann (§ 92). Eine Ausweitung der Ferien am Anfang oder Ende ist nicht zulässig.

Entschuldigungspflicht:

Erkrankungen oder sonstige Unterrichtsversäumnisse von Schülern und Schülerinnen sind der Schule durch die Erziehungsberechtigten am 1. Tag telefonisch zu melden. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen (§ 2). Die Schulleitung kann bei häufigen Erkrankungen ein ärztliches Attest verlangen.

Schulgelände:

Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit, in den Pausen und während der Mittagsaufsicht ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet.

Toiletten:
Toiletten sind nach der Benutzung umgehend und sauber zu verlassen.

Verschiedenes:

Gefährliche Gegenstände:

Grundsätzlich darf kein gefährlicher Gegenstand mit in die Schule oder zu außerunterrichtlichen Veranstaltungen gebracht werden. Dazu gehören zum Beispiel Messer, Schusswaffen, Knallkörper, Tränengas, Laserpointer, Sprühdosen. Außerhalb des Unterrichts sind auch Lederbälle verboten.

Elektronische Geräte:

Handys und MP3 Player oder andere elektronische Geräte sollen zu Hause bleiben. Wer sie mitbringt, muss sie ausgeschaltet in der Schultasche lassen. Dies gilt auch für die Pausen, die Mittagsaufsicht und andere verpflichtende Schulveranstaltungen.
Bei Zuwiderhandlungen wird das Gerät von der Lehrkraft abgenommen und erst nach Unterrichtsende wieder ausgehändigt. Bei Wiederholungsfällen bleibt das Gerät in der Schule und muss von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Für Schäden oder Verlust haftet die Schule nicht.

Kaugummi/Cola

Kaugummikauen ist während des Unterrichts, im Schulhaus und auf dem Schulgelände verboten.
Im Rahmen der Förderung einer gesunden Ernährung, dürfen weder Cola, noch andere, ähnliche süße Getränke mit in die Schule gebracht werden.

Kleidung

Wir wollen, dass Kleidung und Kosmetik so gewählt wird, dass niemand anderes in seinem Anstandsgefühl verletzt wird. Nicht erlaubt sind bauchfreie Oberbekleidung, Hüfthosen, welche die Unterwäsche nicht bedecken, zu tiefe Ausschnitte. Wer sich nicht an die Kleiderordnung hält, muss ein T-Shirt überziehen, das von der Schulleitung ausgegeben wird. Während dem Unterricht dürfen keine Mützen, Tücher oder ähnliche Kopfbedeckungen getragen werden (Ausnahme: muslimische Mädchen).

Müll

Müllvermeidung ist ein wichtiges Erziehungsziel unserer Schule. Das Mitbringen von Getränken in Dosen ist nicht erlaubt. In den Klassenzimmern wird Papier getrennt gesammelt.

Rauchen u. Alkohol

Auf dem ganzen Schulgelände besteht grundsätzlich Rauch- und Alkoholverbot. Bei Zuwiderhandlungen werden die Eltern benachrichtigt.

Spucken

Weder im Haus, noch auf dem Schulgelände darf gespuckt werden. Wer es dennoch macht, muss sofort putzen und es wird Konsequenzen geben.

 

Klassenzimmer, Unterricht und Pausen

Für Sauberkeit und Ordnung ist jeder Schüler, jede Schülerin verantwortlich. Jede Klasse regelt ihre Ordnungsaufgaben selbst. 

Der Unterricht beginnt pünktlich. Mit dem Gong begeben sich alle Schülerinnen und Schüler zu ihren Klassenzimmern.

Nach Unterrichtsende wird aufgestuhlt und aufgeräumt.

Die Pausen dienen der Erholung und Entspannung. Unnötiges Lärmen, sowie Toben und Rennen auf den Fluren ist verboten. In den großen Pausen gehen alle Schüler und Schülerinnen auf den Schulhof. Auch hier gilt Rücksichtnahme auf andere! Am Ende der Pause werden alle Klassen von ihren Lehrern und Lehrerinnen an einem vereinbarten Treffpunkt abgeholt.

Mittagspause

Schüler und Schülerinnen, die auf Elternantrag die Mittagspause in der Schule verbringen, kommen zum Billardtisch in der Pausenhalle, um sich in der Aufsichtsliste abhaken zu lassen.
Wer nicht in der Mittagsaufsicht angemeldet ist, muss das Schulgelände verlassen.
Auch beim Mittagessen gelten Regeln. Wer diese nicht einhält, kann ausgeschlossen werden.
Nach dem Essen treffen sich Schüler und Schülerinnen mit den Aufsichtskräften in der Pausenhalle und planen den weiteren Verlauf der Mittagspause. Es kann unter mehreren Möglichkeiten gewählt werden: Billard, Tisch-Kicker, Spiele im Freien u.a.

 

Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung.

Das Gespräch mit den Betroffenen kommt an erster Stelle. Erst wenn dies ergebnislos bleibt, erfolgen weitergehende Reaktionen. Die zuständige Lehrkraft ergreift dann im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung geeignete Maßnahmen. Grundsatz ist die Wiedergutmachung entstandenen Schadens. In besonders schwerwiegenden Fällen oder bei sich wiederholenden Verstößen gegen die Schulordnung können die nach dem Schulgesetz (§ 90) vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen angewandt werden. Dies kann bis zu einem zeitweiligen oder dauerhaften Schulausschluss gehen.


Regeln werden gemacht, damit alle wissen, was geht und was nicht geht.
Wer gegen Regeln verstößt, muss mit Folgen rechnen.

Psychomotorik für Schulkinder

Jeden Donnerstag können Schülerinnen und Schüler der Klasse 1- 4 an dem Angebot der Psychomotorik teilnehmen.

Zunehmend mehr Kinder im Vor- und Grundschulalter fallen durch Bewegungsunruhe, Konzentrations-, Wahrnehmungs- und Bewegungsstörungen oder mangelndes Selbstvertrauen auf.

Ziel der Psychomotorik ist es, diese Kinder durch eine ganzheitliche Bewegungsförderung in ihrer Gesamtpersönlichkeit zu unterstützen. Erlebnisorientierte Bewegungsangebote und spielerische Entspannungsübungen sollen es den Kindern ermöglichen, ihren Körper intensiv zu erleben und ein ganzheitliches Körperbewusstsein zu entwickeln.

  • Psychomotorik

Der Sonderpädagogische Dienst

Das Angebot des Sonderpädagogischen Dienstes richtet sich im Wesentlichen an alle Schulen und Schularten, sowie Kindergärten unseres Einzugsgebiets.

Der Sonderpädagogische Dienst ist ein Beratungs- und Unterstützungsangebot der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.

Jede allgemeine Schule kann den Sonderpädagogischen Dienst zur Beratung und Unterstützung hinzuziehen. In der Regel ist dies der Fall, wenn Lehrkräften an der allgemeinen Schule auffällt, dass ein Kind länger anhaltende und umfängliche Lern- und Entwicklungsprobleme hat und/oder das Bildungsziel nicht erreicht.

Schwerpunkte der Arbeit des Sonderpädagogischen Dienstes sind:

-    Beratung und Unterstützung von Lehrerinnen und Lehrern
-    umfassende Diagnostik der Schulleistungen und Lernvoraussetzungen
-    Beratung über Fördermöglichkeiten und gemeinsame Erarbeitung von individuellen Förderangeboten
-    Entlastung und Unterstützung der Eltern
-    Kooperation mit außerschulischen Beteiligten, zum Beispiel Therapeuten
-    Informationen über Hilfen für Familien, Fachdienste und Beratungsstellen
-    Ziel ist der Verbleib in der allgemeinen Schule durch gezielte Förderung und Unterstützung
-    Beratung bei der Entscheidung über den passenden Lernort


Aktuelle Informationen und Anträge finden sich auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes Böblingen unter:
https://bb.schulamt-bw.de

Musikschule

Rhythmisch-musikalische Früherziehung

Seit 2001 gibt es an unserer Schule eine Kooperation der besonderen Art: Einmal in der Woche trifft sich eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern aus der Unterstufe, um zusammen zu singen, zu tanzen und Musik zu machen. Im Mittelpunkt steht auch das Musizieren und Experimentieren mit Musikinstrumenten, sodass Lieder und kleine Verse begleitet werden können. Der Unterricht findet in der benachbarten Musikschule statt und wird von einer Rhythmiklehrerin der Musikschule gehalten.

Die ALBERT-SCHWEITZER-SCHULE finden Sie unter folgender Adresse:

Albert-Schweitzer-Schule
Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ)
mit Förderschwerpunkt Lernen
Bismarckstraße 7
71083 Herrenberg


Anfahrtsskizze:

ALBERT-SCHWEITZER-SCHULE

Diensteanbieter:

Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Albert-Schweitzer-Schule

 

Schulleitung:

Hubert Wyrwich, Schulleiter

Katharina Beuter, stellvertretende Schulleiterin

Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Förderschwerpunkt  Lernen
Albert-Schweitzer-Schule
Bismarckstraße 7
71083 Herrenberg

Telefon 07032/89437-0
Fax: 07032/89437-19

Email:

poststelle@ass.hbg.schule.bwl.de

schulleitung@04107074.schule.bwl.de

 

Datenschutzbeauftragte:

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@ass.hbg.schule.bwl.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“ 

 

Schulträger:

Stadt Herrenberg
Oberbürgermeister
Thomas Sprißler
Marktplatz 5
71083 Herrenberg
Telefon: 07032/89437-0 (Zentrale)
Telefax: 07032/89437-19
Stadt@Herrenberg.de

 

Internet:

www.ass-herrenberg.de

 

Bildrechte

Hintergrundbilder von folgenden Usern der Webseite Flickr.com unter CC-Lizenz:

- Travel_Aficionado
- R_Massi
- Luka_Crnic
- Low_Budget
- Gary_Craig
- Dirk
- Delphine_Meunier

 

Urheberrecht

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Sonderpädagogische Frühberatungsstelle

Unsere Frühberatungsstelle begleitet und unterstützt Eltern, die sich um ihr Kind Sorgen machen oder Fragen zur Entwicklung und Förderung ihres Kindes haben.
Mit folgenden und anderen Anliegen, die Ihr Kind betreffen, können Sie sich an unsere Beratungsstelle wenden:

  • Entwickelt sich Ihr Kind deutlich langsamer als andere Kinder in seinem Alter? Befürchten Sie bei Ihrem Kind eine Entwicklungsverzögerung?
  • Sind einzelne  Entwicklungsbereiche ihres Kindes auffällig (z.B. Schluck-, Trink- oder Essschwierigkeiten, Auf-fälligkeiten in der Bewegungs-, Denk- oder Sprach- entwicklung)?
  • Hatte Ihr Kind einen besonderen Start ins Leben (z.B. Frühgeburt, Geburtskomplikationen), und Sie machen sich Sorgen über daraus entstandene Entwicklungsrisiken?
  • Wurde bei Ihrem Kind eine Behinderung diagnostiziert, und Sie machen sich Gedanken, wie es weitergeht?
  • Zeigt Ihr Kind Auffälligkeiten in seinem Verhalten?
  • Benötigen Sie Hilfen und Anregungen bei der Förderung Ihres Kindes?




An unsere Beratungsstelle können sich auch Erzieherinnen und Erzieher - mit Erlaubnis der Eltern - wenden, die in ihrer Gruppe ein Kind haben, das auffällt oder Sorgen bereitet.

Unser Angebot bezieht sich auf Kinder im Alter von der Geburt bis zum Schuleintritt.

 

Weitere Informationen zur Frühförderstelle finden Sie hier:


Das Jugendmagazin "Calypso"

Bereits seit über 20 Jahren wird von Schüler/innen jedes Jahr das Jugendmagazin "Calypso" erstellt. Diese Aufgabe kommt immer den 8. Klassen zu. Sie kümmern sich um die gesamte Organisation wie z.B. die Struktur der Zeitung oder das Akquirieren von Werbung und schreiben eigene Artikel. Zudem bringen sich alle anderen Klassen in Form von verschiedenen Berichten oder Beiträgen wie z.B. Rätselseiten ein. In der Regel erscheint das Jugendmagazin am Ende des Schuljahres.


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